PREISE - Haus Verna

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WINTER PREISE
2023-2024

APPARTEMENT
VERTAIN

2 Personen

APPARTEMENT
ORTLER

2-3 Personen

APPARTEMENT
CEVEDALE &
KöNIGSPITZE
2-4 Personen

vom 01.12.23 - bis 22.12.23
vom 13.01.24 - bis 02.02.24
vom 06.04.24 - bis 01.05.24

€ 54

€ 66 - € 85

€ 70 - € 110

vom 06.01.24 - bis 12.01.24
vom 17.02.24 - bis 22.03.24

€ 56

€ 72 - € 90

€ 76 - € 120

vom 23.12.23 - bis 05.01.24
vom 03.02.24 - bis 16.02.24
vom 23.04.24 - bis 05.04.24

€ 60

€ 78 - € 98

€ 82 - € 128

SOMMER PREISE
2023

APPARTEMENT
VERTAIN

2 Personen

APPARTEMENT
ORTLER

2-3 Personen

APPARTEMENT
CEVEDALE &
KöNIGSPITZE
2-4 Personen

vom 27.06 - bis 08.05

€ 50

€ 64 - € 83

€ 68 - € 104

vom 06.08 - bis 26.08

€ 56

€ 69 - € 93

€ 74 - € 114

vom 25.08 - bis 30.09

€ 50

€ 64 - € 83

€ 68 - € 104

  • Die Preise verstehen sich pro Appartement und Tag bei einem Mindestaufenthalt von 7 Tagen ( von Samstag zu Samstag),

    Gerne unterbreiten wir Ihnen natürlich auch ein Angebot für einen Kurzaufenthalt

  • Die Ortstaxe beträgt 2,70 € pro Person ( ab 14 Jahre) und Tag und ist im Preis nicht inkludiert

  • Die Endreinigung wird separat zum Wohnungspreis dazu gerechnet und  beträgt je nach Wohneinheit zwischen 20-35,-

  • Unsere Appartements sind Nichtraucherunterkünfte und es sind keine Haustiere erlaubt


WIR BIETEN IHNEN
Gut ausgestatteten Küchenblock ,Wasserkocher, Mikrowelle, Bettw
äsche Küchenwäsche (Handtuch, Geschirrtücher, Spülschwämmchen ) SAT-TV ,Wi-Fi im ganzen Haus ,Balkon oder Terrasse (je nach Appartement) ,Kinderbett und Hochstuhl ( kostenlos auf Anfrage ) , Waschmaschinen-Benützung (gegen Gebühr) großer Privatparkplatz am Haus, Ski -und Fahrradraum mit Skischuhtrockner ,großer Garten mit Holzgrill und Spielgeräten wie Schaukel, Rutsche, Trampolin, Holzhäuschen.

AN – ABREISE
Die Appartements sind am Anreisetag ab 14 Uhr bezugsfertig.
Bei Möglichkeit aber auch gerne früher.
Unsere Gäste werden gebeten die Wohnungen am Abreisetag bis um 10 Uhr freizugeben.

RESERVIERUNG
Die Buchung gilt als verbindlich nach eingegangener schriftlicher Reservierung und getätigter Anzahlung, deren Höhe von der Aufenthaltsdauer abhängig ist. (€100-200).

ZAHLUNGSMODALITÄTE

Wir nehmen keine Kreditkarten oder Bancomat,

die Bezahlung muß in bar oder mittels Überweisung erfolgen

BANKVERBINDUNG

Raiffeisenkasse Sulden
Astrid Reinstadler, Haus Verna, I - 39029 Sulden 
IBAN:IT 32 M 08183 58940 000304001028
SWIFT-BIC: RZSBIT21427

STORNOBEDINGUNGEN
Bei uns gelten folgende Stornokonditionen:
Bis 3 Monate vor Anreise können Sie kostenlos stornieren.
Ab 3 Monaten bis 4 Wochen vor Anreise berechnen wir 40 % vom Reisepreis.
Innerhalb der letzten 4 Wochen bis zur letzten Woche vor Ihrer Anreise beträgt die Stornogebühr 70% des Buchungspreises.
Ab 7 Tage vor Urlaubsbeginn müssen wir Ihnen leider 90 % des vollen Buchungspreises in Rechnung stellen.

Um Kosten zu sparen, empfehlen wir Ihnen, sich abzusichern. Klicken Sie hier und schließen Sie selbst Ihre Urlaubsversicherung ab.



MIT DER BUCHUNG  ERKENNEN UNSERE GÄSTE DIE ASGB`S AN UND STIMMEN DIESEN ZU:


PRIVACY

Auskunft im Sinne des Art. 13 des Legislativdekretes Nr. 196/03
Im Sinne des Art. 13 des Legislativdekretes vom 30. Juni 2003, Nr. 196, teilen wir Ihnen mit, dass die Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, in der elektronischen und/oder papierenen Datenbank des Haus Verna  unter Beachtung der Vorschriften des Legislativdekretes Nr. 196 über den Schutz der persönlichen Daten, verwendet werden. Die Daten werden, unter Einhaltung größter Vertraulichkeit, für folgende Zwecke verwendet:
1. Abfassung von Dokumenten zur Erfüllung von Verpflichtungen, die von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen sind, insbesondere die Bestimmungen des Einheitstextes über die Öffentliche Sicherheit;
2. Auf Kataloge und Preislisten des Haus Verna  aufmerksam zu machen, sowie über unsere Initiativen und Angebote zu informieren.
Die Mitteilung der Daten ist obligatorisch, da sie von einer spezifischen, gesetzlichen Verpflichtung herrührt; für die Errichtung eines Vertragsverhältnisses ist sie unerlässlich. Für die korrekte Verwendung soll die interessierte Partei eventuelle Änderungen der mitgeteilten Daten unverzüglich bekannt geben.
Wir teilen Ihnen mit, dass ihre Daten ausschließlich der Behörde für öffentliche Sicherheit bekannt gegeben werden, um die Verfahren zu ermöglichen, die der Art. 109 des Einheitstextes über die Öffentliche Sicherheit vorschreibt, ansonsten werden Ihre Daten nicht an Dritte mitgeteilt oder verbreitet; sie werden für den von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Zeitraum aufbewahrt. In Zusammenhang mit dieser Mitteilung können Sie die Rechte laut Art. 7 des Legislativdekretes 196/03 geltend machen.

 
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